Offener Brief an Andrea Nahles


Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die systemische Reaktion der Wirtschaft

Normalerweise blogge ich ja mittlerweile auf Englisch, damit ich mit meinen internationalen Freunden verbunden bleiben kann. Doch das folgende Thema ist in meiner Wahrnehmung so derart „typisch deutsch“, sodass ich nicht umhinkomme mal wieder in der hiesigen Sprache einen Text zu verfassen. Es ist ein offener Brief an die vormalige Ministerin Andrea Nahles.

 

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Sehr geehrte Frau Nahles,

ich wende mich an Sie als ehemalige Ministerin für Arbeit und Soziales und die in ihrer Amtsperiode betriebene Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), welches hinsichtlich der Überlassungsdauer am 30.09.2018 in Kraft tritt.

Sicherlich enthält dieses Gesetz viele positive Aspekte, die ich gleich zu Beginn hervorheben möchte: Equal Pay ist mehr als überfällig und gehört auch gesetzlich verankert, da die Wirtschaft sich nicht in eine Selbstverpflichtung und Erfüllung von geschlechtsunabhängiger Entlohnung begeben hat. Staatlicher Druck tat not. Ebenso ist das Anliegen nachvollziehbar, schlecht bezahlte (Schein-)Selbstständige wie Paketboten oder andere Lieferhelden vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu schützen und diesen eine angemessene Altersversorgung zu ermöglichen.

Leider haben Sie mit dieser Verschärfung meinen Lebenstraum zerstört – naja, nicht ganz, doch dazu später mehr. Sie mögen sich nun fragen, was denn da kaputt gegangen sei. Die Antwort kann ich nur mit einem kleinen Ausflug in meine berufliche Biographie liefern.

1995 co-gründete ich einer der ersten Multimedia-Agenturen (heute: Digitalagentur) in Deutschland und entwickelt diese 20 Jahre lang. Die Agentur wuchs bis zu meinem freiwilligen Ausstieg auf mehr als 60 Mitarbeiten heran. Das Unternehmen war unter den ersten in Düsseldorf, die eine Ausbildung zum Mediengestalter angeboten haben. Das Unternehmen bietet heutzutage kostenfrei die Möglichkeit spontan das Kind mitzubringen und in einem eigenen Eltern-Kind-Zimmer zu arbeiten. Abgesehen von extrem-flexiblen Arbeitszeit-Modellen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu gewährleisten. Die Firma unterstützt immer wieder dem Gemeinwohl dienende Initiativen und hat als eine der wenigen Agenturen in Düsseldorf einen Betriebsrat. Ich könnte noch mehr Beispiele nennen, doch ich will es kurz machen und wage zu behaupten: Ich habe es Zeit meines Lebens als Selbstverständlichkeit verstanden, dem Gemeinwohl zu dienen und dabei Geld zu verdienen.

So sah mein weiterer Lebensplan es vor, mein angesammeltes Wissen als sogenannter Agile Coach und Organisationsentwickler einzubringen und im Rahmen einer Freiberuflichkeit die zweite Phase meiner professionellen Entwicklung zu gestalten. Ich wollte von nun an ein freier Geist sein – 20 Jahre Verantwortung für andere Menschen zu tragen war genug. Und in die Sozialversicherung habe ich nie eingezahlt, weil mir immer klar war, dass ich mich um mich selber kümmern muss und dem Staat nicht zur Last fallen will.

Für diese zweite Phase gehe ich bewusst in Konzerne, weil ich dort viele Menschen erreichen kann, die von den Verbesserungen im Sinne der New Work, Arbeit 4.0 oder INQA profitieren können. Dieses Vorgehen (oder Geschäftsmodell) setzt voraus, dass ich eine Weile in der Organisation verbleibe. Es gilt die Faustregel: Je Komplexer desto länger, wenn ich denn eine nachhaltige Wirkung erzielen möchte und nicht nur ein Feigenblatt sein will – Veränderung braucht Zeit.

Daher kann ein Engagement auch mal ein bis drei Jahre bei einem wirklich großen Thema in Anspruch nehmen, obgleich ich permanent daran arbeite, dass der Kunde mich nicht mehr braucht (und übrigens nie in Vollzeit bei einem Kunden tätig bin, da dies dem freien Geist widerspricht).

Durch die Verschärfung des AÜG und insbesondere der abzuleitenden Sozialversicherungspflichten, kann ich diesen Traum nicht mehr umsetzen – die juristische Schrotflinte hat mich erwischt. Denn in einer systemischen Überreaktion beginnen nun viele Konzerne neue Richtlinien zu erlassen, die Freiberufler vor die Wahl stellt, entweder einen Kunden zu verlieren, sich (zu spät) bei der Rentenversicherung anzumelden und ca. 20% weniger Umsatz in Kauf zu nehmen, oder sich Zwangsanstellen zu lassen.

 

Somit komme ich zu vier Fragen:

Warum wurde im Gesetz nicht eine Einkommensgrenze gezogen die impliziert, dass Menschen mit einem entsprechenden Einkommen anscheinend in der Lage sind ihre eigene Existenz ohne Hilfe des Staates aufrecht zu erhalten – und zwar ein Leben lang? Warum gibt es da kein Grundvertrauen in den „Citoyen“?

Falls Sie in Ihrer damaligen Funktion darauf bedacht waren die schmalen Rentenkassen aufzufüllen, warum haben Sie das dann nicht offen adressiert? Ich kenne einige Freiberuflicher, die willentlich in eine Grundsicherung/Bürgerversicherung einzahlen würden. Warum nennt man uns nicht einfach die Steuerrate und gut ist? Liegt das echt „nur“ am Widerstand der CDU/CSU?

Wem nutzt diese Regulation? Sind es die kleinen, unabhängigen Berater, Programmierer, Projektleiter oder die großen amerikanischen Beratungsunternehmen?

Wem ist im Maschinenraum der wirtschaftlichen Realität gedient, wenn kleine unabhängige Freidenker nicht mehr wirken können?

 

Abschließend: Ich passe mein Geschäftsmodell nun den rechtlichen Gegebenheiten an, arbeite demnächst im gefühlten Multitasking-Modus und brauche länger, um ein Ergebnis beim Kunden zu erzielen. Die Kröte schlucke ich, auch wenn’s mich offen gestanden immer noch ärgert, dass ich dazu gezwungen bin.

Bin gespannt ob Sie die Zeit finden mir zu antworten. Ich würde auch auf einen Kaffee nach Berlin kommen, denn ich möchte wirklich gerne verstehen, warum das Gesetz auf diese Weise formuliert wurde.

 

Herzliche Grüße,

Mark Lambertz

 

 


2 responses to “Offener Brief an Andrea Nahles”

  1. Lieber Mark Lambertz,
    bei allem Verständnis für den Wunsch, den sozialrechtlichen Status individuell wählen zu wollen: Das Argument, Sie könnten und wollten schon selbst vorsorgen, kann nicht die Grundlage für den Gesetzgeber sein. Die individuellen Vorteile einer freien Statuswahl liegen auf der Hand, allerdings wäre das heutige Rentensystem tot, wenn nur noch Geringverdiener zur Finanzierung herangezogen würden und jeder, der sich eine alternative Vorsorge leisten kann, einfach aussteigen dürfte.

    Anders, als insbesondere in der Diskussion zur Scheinselbstständigkeit oft kolportiert, geht es bei der Norm, dass eine Tätigkeit, die weisungsgebunden oder wie in ihrem Fall eng in die Organisation des Arbeit- oder Auftraggebers eingebunden durchgeführt wird, in Anstellung verrichtet werden soll, nicht allein um den Schutz jener, die zur Vorsorge kein Kapital anhäufen oder Immobilien kaufen können. Es geht eben auch um den Erhalt des umlagefinanzierten Rentensystems und damit auch um den Beitrag jener, die sich eine alternative Vorsorge leisten könnten. Kurz gesagt: Der Sozialstaat muss (auch wenn das im Einzelfall ungerecht oder unsinnig erscheint) aus gutem Grund darauf bedacht sein ein Ausbluten der Sozialkassen vermeiden, wenn er sich – wie im Fall der BRD – zu einem allgemeinen, gesellschaftlichen Altersvorsorge-System entschieden hat. Er kann und sollte die Wahl des Beschäftigungsstatus daher nicht zu einem Wunschkonzert verkommen lassen, wie Sie es vorschlagen, wenn sie die Honorarhöhe als Kriterium für die Statuswahl einführen wollen. Würde das so geregelt, müsste das auch für alle Arbeitnehmer/innen gelten und es hätte jede/r die Wahlfreiheit der/die (zurzeit) eine bestimmte Einkommenshöhe überschreitet. Das kann man wollen, aber klar muss sein: Das hieße, ein komplett anderes Alterssicherungssystem müsste gestrickt werden. Das kann man machen, aber das von einer ehemaligen Arbeitsministerin mal so nebenbei zu erwarten, ist nicht sehr realistisch.
    Sehr viel erfolgversprechender – und der Weg ist ja im aktuellen Koalitionsvertrag eingeschlagen worden – ist es, für eine Entspannung bei der Problematik dadurch zu sorgen, dass eine Altersvorsorgepflicht für jeden Erwerbsstatus eingeführt wird. Das sorgt dafür, dass die Seuche der Fälle von Scheinselbstständigkeit, bei denen es allein um den Kostenvorteil einer Nicht-Vorsorge geht, ein wenig eingedämmt wird und dann kann man auch in Ruhe darüber diskutieren, wie längerfristige in den Betriebsablauf eingebundene Projekteinsätze gegebenenfalls anders geregelt werden können. – Wobei ich übrigens nie verstanden habe, was denn sooooo schlimm daran sein soll, bei bestimmten Tätigkeiten für eine definierte Dauer angestellt sein zu “müssen”. Ich persönlich habe sowohl angestellt als auch selbstständig gearbeitet und finde, dass beide Status Vor- und Nachteile haben. Auch ich kann mir eine wesentlich höhere Dynamik bei den Beschäftigungsformen vorstellen, es macht aber keinen Sinn, damit zu beginnen, erst einmal alle Schutzmechanismen des Arbeits- und Sozialrechts zu schleifen, die eben für weit über 40 Mio. Erwerbstätige passen müssen und nicht nur für diejenigen, die wie Sie dadurch tatsächlich (subjektiv absurd scheinenden) Einschränkungen bei der Wahlfreiheit unterworfen werden. Oder um die ver.di-Selbstständigen zu zitieren:
    “Die fehlende gesetzliche Definition führt im Einzelfall zu kaum verständlichen, manchmal hanebüchen praxisfremden Betrachtungen. Dass die Prüfungen [der DRV] … das einzige Mittel gegen die Ausbeutung Scheinselbstständiger und der Sozialkassen sind, solange der Status Selbstständigkeit auch zur Umgehung sozialstaatlicher Regelungen missbraucht werden kann, geht da ein wenig unter.” (Quelle: https://selbststaendige.verdi.de/was-tun_1/soziale-sicherung/++co++536abc84-12d3-11e7-94c3-525400afa9cc)

    • Lieber Gunter Haake,

      zunächst Danke für den Kommentar – dem ich im Kern nicht widerspreche! Im zweiten Fragenblock des offenen Briefes habe ich das versucht zu vermitteln: Natürlich braucht es Geld für die sozialen Systeme und an einem ausbluten derselben ist mir wahrlich nicht gelegen! Nur hätte ich mir eine Brücke für diejenigen Selbstständigen gewünscht, welche eben nicht ausgebeutet werden und wirklich frei arbeiten. In meinem Arbeitsalltag arbeite ich eben nicht weisungsgebunden, bin frei und kann nicht nur “Nein” sagen, sondern ich tue es auch. Ich finde hier wurde nicht sinnvoll differenziert.

      Und um zum Beitrag zum Gemeinwohl zurück zu kommen: Gerne leiste ich meinen Beitrag, aber bitte nicht unter der Rahmenbedingung, dass ich 18,9% für die RV einzahlen muss. Das killt mich. Nur zur Info: Ich sorge seit 23 Jahren privat vor, ein Einstieg in die RV macht für mich keinen Sinn mehr. Klaro – ich bin jetzt ein individueller Fall unter vielen, und diesen vielen nutzt die Verschärfung des AÜG. Das mindert aber nur geringfügig meinen Ärger darüber, dass ich meine Vision, die Arbeitswelt im Sinne des Gemeinwohls zu verbessern, nicht umsetzen kann.

      Last but not least: Ich denke wir beide sind nicht so weit voneinander entfernt und ich möchte nicht wie ein Nörgler erscheinen. Der offene Brief soll nicht zum “Hate-Speech” beitragen und ist im Ton hoffentlich konstruktiv gehalten.

      LG,
      Mark Lambertz

      PS: Zum Thema Gemeinwohl habe ich mich hier ausgelassen – http://intelligente-organisationen.de/io-environment-model-official-release

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